Bonusheft

Mit "Bonusheft" mehr Geld von der Krankenkasse !

Bonusheft
Jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung - und auch die mitversicherten Familienangehörigen, z.B. Kinder und Jugendliche - sollten ein Bonusheft haben!

Es ist nicht größer als ein Personalausweis und passt in jedes Portemonnaie oder in die Brieftasche.

Nach der Rechtslage bekommt der Patient mit - regelmäßig geführtem - Bonusheft zum normalen Zuschuss seiner Krankenkasse einen Extra- Zuschuss (Bonus) für notwendigen Zahnersatz.
 

Das Bonusheft soll jeden einzelnen dazu anhalten, regelmäßig zur Kontrolle beim Zahnarzt vorbeizuschauen. Regelmäßige Kontrolle - das bedeutet, dass erste leichtere Erkrankungen des Zahnes früher erkannt und dementsprechend mit relativ geringem Aufwand behandelt werden können. Das nützt nicht nur den Patienten, sondern auch der Krankenkasse, denn dadurch spart sie umfangreichere Behandlungskosten.

 

 
Bitte beachten Sie :

    Ein Bonus wird von der Krankenkasse nur gewährt, wenn

    - bei Erwachsenen
       jedes Jahr mindestens eine Vorsorgeuntersuchung
       stattgefunden hat und dokumentiert wurde.
    - bei Kindern
       jedes halbe Jahr eine Vorsorgeuntersuchung
       durchgeführt und dokumentiert wurde.

    Ein Besuch des Zahnarztes aus anderen Gründen wird von Ihrer Krankenkasse nicht anerkannt. Auch ist zu beachten, dass Vorsorgeuntersuchungen nur einmalig während sechs Monaten bezahlt werden. Der Zeitpunkt, an dem die Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt werden, ist daher nicht beliebig wählbar, wenn diese Leistungen von Ihrer Krankenkasse bezahlt werden sollen.

    Außerdem wird ein Bonus erst nach einer lückenlosen Dokumentation ab einem Zeitraum von fünf Jahren gewährt, nach zehn Jahren erhöht sich der Bonus noch einmal.
     



 

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zuletzt geändert am 15.09.2022