Vorsorgeuntersuchungen

Folgende Vorsorgemaßnahmen sind vom Gesetzgeber für die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen  - je nach Alter -  vorgesehen:

Kindergartenkinder

    Für Kinder im Alter von 2 ½  bis 6 Jahren sind spezielle Vorsorgeuntersuchungen vorgesehen, die Sie von Ihrem Zahnarzt durchführen lassen können. Die Ergebnisse können Sie dann in einem speziell von der Landeszahnärztekammer herausgegebenen Vorsorgeheft eintragen lassen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für diese Vorsorgeuntersuchungen.

Schulkinder und Jugendliche bis 18 Jahre

    Der Gesetzgeber hat bestimmt, dass Kinder ab dem 6. Lebensjahr  bei ihrem Zahnarzt eine Individualprophylaxe erhalten können. Diese Prophylaxemaßnahmen  beinhalten:

  • Sichtbarmachen von Belägen zur Kontrolle  und Verbesserung der häuslichen Mundhygiene.
  • Erklärung von Risikofaktoren zur Kariesentstehung
  • Erklärung und Demonstration von Zahnputztechnik und Hilfsmitteln
  • Fluoridierung der Zähne um sie wiederstandfähiger zu machen
  • Versiegelung der großen Backenzähne, um Karies in der Kaufläche zu verhindern.
  • Die Prophylaxemaßnahmen können und sollen jedes halbe Jahr in Anspruch genommen werden.
    Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Erwachsene

    Die von den Krankenkassen übernommenen Vorsorgeuntersuchungen von Erwachsenen sind zweimal pro Jahr möglich und sinnvoll. 
    Einmal im Jahr kann auf Kosten der Krankenkasse der Zahnstein entfernt werden. Zudem kann alle zwei Jahre ein Screening-Index zur Zahnfleischbehandlung erhoben werden. Dieser Index gibt Auskunft über den Gesundheitszustand und die Behandlungsbedürftigkeit der Zahnhalteapparate (Parodontien).

Bonunsheft

    Die erfolgten Vorsorgeuntersuchungen bei Schulkindern und Erwachsenen können zum Nachweis für die Krankenkasse in ein Bonusheft eingetragen werden. Bei regelmäßiger Durchführung der Vorsorgeuntersuchungen erhöht sich bei  Notwendigkeit eines Zahnersatzes der Kostenzuschuss von der Krankenkasse.

 

Regelungen bei Privatversicherten

    Bei Privatversicherten erfolgen die Vorsorgemaßnahmen ähnlich, sind aber umfangreicher und nicht so restriktiv reglementiert.So können die  Individualprophylaxemaßnahmen mehr nach den individuellen Gegebenheiten  erfolgen und sind nicht an das Alter des Patienten geknüpft. Es besteht auch die Möglichkeit andere als die großen Backenzähne sowie die Glattflächen durch eine Versiegelung zu schützen.

    Die Entfernung von Zahnstein sowie die Durchführung von Professioneller Zahnreinigung sind ohne zeitliche Beschränkung möglich.

    Die Säuberung der Zahnfleischtaschen ist ebenfalls je nach Notwendigkeit und ohne vorherige Genehmigung durch eine Versicherung oder Beihilfestelle möglich.

 

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zuletzt geändert am 15.09.2022