Regelungen bei Privatversicherten
Bei Privatversicherten erfolgen die Vorsorgemaßnahmen ähnlich, sind aber umfangreicher und nicht so restriktiv reglementiert.So können die Individualprophylaxemaßnahmen mehr nach den
individuellen Gegebenheiten erfolgen und sind nicht an das Alter des Patienten geknüpft. Es besteht auch die Möglichkeit andere als die großen Backenzähne sowie die Glattflächen durch eine Versiegelung
zu schützen.
Die Entfernung von Zahnstein sowie die Durchführung von Professioneller Zahnreinigung sind ohne zeitliche Beschränkung möglich.
Die Säuberung der Zahnfleischtaschen ist ebenfalls je nach Notwendigkeit und ohne vorherige Genehmigung durch eine Versicherung oder Beihilfestelle möglich.
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